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XI. Schlachtung:

1. Die Schlachtung muss schonend und möglichst stressfrei durchgeführt werden. Die Betäubung sollte elektrisch erfolgen.

2. Bolzenschussgeräte eignen sich nur zur Betäubung bei Notschlachtung.

3. Die Tiere dürfen nur in Schlachtbetrieben mit EU-Zulassung geschlachtet werden.

XII. Befähigung:

Jeder Halter bzw. zukünftiger Halter müssen einen Lehrgang absolviert haben, der seine Sachkunde sicherstellt.


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