OPG Richtlinien
XI. Schlachtung:
1. Die Schlachtung muss schonend und möglichst
stressfrei durchgeführt werden. Die Betäubung sollte
elektrisch erfolgen.
2. Bolzenschussgeräte eignen sich nur zur Betäubung bei
Notschlachtung.
3. Die Tiere dürfen nur in Schlachtbetrieben mit
EU-Zulassung geschlachtet werden.
XII. Befähigung:
Jeder Halter bzw. zukünftiger Halter müssen einen
Lehrgang absolviert haben, der seine Sachkunde
sicherstellt.
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