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V. Gehegebegrenzung:

Strauße können bei einer Panik nahezu jeden Zaun durchbrechen. Als weitgehend verlässlicher Schutz hat sich jedoch eine Umzäunung des gesamten Betriebes durch einen Außenzaun (180 bis 200 cm) und eine individuell angepasste Umzäunung der verschiedenen Gehege erwiesen (100 bis 160 cm). Berücksichtigt werden muss auch, dass Küken im Gegensatz zu erwachsenen Straußen durch Fuchs oder Marder, aber auch durch streunende und wildernde Hunde gefährdet sind.

Da Strauße selbst bei eisigen Temperaturen auch ein Bad im Wasser schätzen und zudem sehr gut und ausdauernd schwimmen können, sind Wassergräben zur Einfriedung von Gehegen völlig ungeeignet!

Strauße sind sehr neugierig und halten sich häufig am Zaun des Geheges auf. Dabei zwängen sie ihren Kopf immer wieder durch die Zaunmaschen, um den frischen Bewuchs außerhalb des Geheges zu erreichen. Verhindern enge Maschen ein problemloses Zurückziehen, kann das Tier in Panik sogar seinen Kopf abreißen.

Enge und entsprechend feste Maschen provozieren auch die Gefahr, dass sich ein Tier etwa bei Rangkämpfen mit seinen Zehen in die Maschen einhakt und über den Zaun katapultiert. Dies kann nur durch entsprechend große und damit nachgiebige Maschen (Forst- bzw. Wildgeflecht) verhindert werden.

1. Die Umzäunung des Betriebes muss weitestgehend paniksicher sein.

2. Bei Küken muss der Zaun so beschaffen sein, dass eine Gefährdung von außen (z.B. durch Fuchs oder Marder) ausgeschlossen ist.

3. Zum Schutz der Tiere vor Gefährdungen von außen wird ein Doppelzaun (Zaunabstand 3 Meter) unbedingt empfohlen.

4. Bei Einzäunungen mit Maschendraht müssen die Drahtmaschen stets deutlich größer sein als ein Straußenkopf.



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