OPG Richtlinien
V. Gehegebegrenzung:
Strauße können bei einer Panik nahezu jeden Zaun
durchbrechen. Als weitgehend verlässlicher Schutz hat
sich jedoch eine Umzäunung des gesamten Betriebes durch
einen Außenzaun (180 bis 200 cm) und eine individuell
angepasste Umzäunung der verschiedenen Gehege erwiesen
(100 bis 160 cm). Berücksichtigt werden muss auch, dass
Küken im Gegensatz zu erwachsenen Straußen durch Fuchs
oder Marder, aber auch durch streunende und wildernde
Hunde gefährdet sind.
Da Strauße selbst bei eisigen Temperaturen auch ein Bad
im Wasser schätzen und zudem sehr gut und ausdauernd
schwimmen können, sind Wassergräben zur Einfriedung von
Gehegen völlig ungeeignet!
Strauße sind sehr neugierig und halten sich häufig am
Zaun des Geheges auf. Dabei zwängen sie ihren Kopf immer
wieder durch die Zaunmaschen, um den frischen Bewuchs
außerhalb des Geheges zu erreichen. Verhindern enge
Maschen ein problemloses Zurückziehen, kann das Tier in
Panik sogar seinen Kopf abreißen.
Enge und entsprechend feste Maschen provozieren auch die
Gefahr, dass sich ein Tier etwa bei Rangkämpfen mit
seinen Zehen in die Maschen einhakt und über den Zaun
katapultiert. Dies kann nur durch entsprechend große und
damit nachgiebige Maschen (Forst- bzw. Wildgeflecht)
verhindert werden.
1. Die Umzäunung des Betriebes muss weitestgehend
paniksicher sein.
2. Bei Küken muss der Zaun so beschaffen sein, dass eine
Gefährdung von außen (z.B. durch Fuchs oder Marder)
ausgeschlossen ist.
3. Zum Schutz der Tiere vor Gefährdungen von außen wird
ein Doppelzaun (Zaunabstand 3 Meter) unbedingt
empfohlen.
4. Bei Einzäunungen mit Maschendraht müssen die
Drahtmaschen stets deutlich größer sein als ein
Straußenkopf.
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