OPG Richtlinien
II. Gehegegröße:
Strauße sind Weidetiere, denen auch bei Haltung durch den Menschen ausreichend Auslauf geboten werden muss, um ihre natürlichen Bedürfnisse wie die ganztägige Futteraufnahme zu erfüllen. Wesentlich ist dabei, dass Strauße in freier Wildbahn die Größe ihrer Reviere immer
von der Futtergrundlage abhängig machen. Bei üppigem Bewuchs beschränken sie sich stets auf ein kleines Revier. Bei mangelhaftem Weidebewuchs muss dagegen eine Fläche angeboten werden, die gegebenenfalls deutlich über den nachfolgenden Mindestangaben liegt.
Straußenhähne dulden vor allem während der Balz keinen Rivalen in ihrem Revier. Die Haltung größerer Gruppen mit mehreren Hähnen in einem Gehege bedeutet wegen der
daraus resultierenden Rangkämpfe erhöhtes Verletzungsrisiko und Stress. Daher sollte grundsätzlich der Haltung kleiner Gruppen mit jeweils nur einem Hahn
der Vorzug gegeben werden.
Die Flächengröße muss den unterschiedlichen Bedürfnissen der verschiedenen Altersgruppen gerecht werden. Während sich Küken auf allzu großzügig bemessener Fläche verloren fühlen, müssen bei Jung- bzw. Zuchttieren das Weideverhalten sowie bei Haltung mehrerer Hähne in einem Gehege deren Rivalität berücksichtigt werden.
1.
Zuchttiere: Mindestgröße 2.500 m² (Besatz: 1 Trio = 2 Hennen/ 1 Hahn). Jede weitere Henne 250 m² mehr, jeder weitere Hahn 1.000 m² mehr. Unverträgliche Hähne müssen getrennt werden.
2.
10. Monat bis Zuchtreife: Mindestgröße 2.500 m², pro Tier 250 m². Balzende Junghähne sind wie Zuchttiere unterzubringen.
3.
7. bis 10. Monat: Mindestgröße 2.500 m², pro Tier altersabhängig 150 m² bis 250 m².
4.
3. bis 6. Monat: Mindestgröße 1.000 m², pro Tier altersabhängig 25 m² bis 150 m².
5.
Bis 2. Monat: Mindestgröße 100 m², pro Tier altersabhängig 2 m² bis 25 m².