Allgemeine Geschäfts – und Lieferbedingungen
I Allgemeines, Geltung
II Preise, Mengen, Gewichte
III Vertragsschluss, Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
IV Widerruf, Vertragsrücktritt
V Reklamation
VI Gewährleistung, Produkthaftung
VII Zahlung, Verzugszinsen, Mahn - u. Inkassospesen
VIII Schadenersatz
IX Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
X Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
XI Datenschutz, Adressänderung, Urheberrecht
XII Salvatorische Klausel
I Allgemeines, Geltung
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen der
Firma Ostrich Project Group (Unternehmer) und zwar unabhängig von der Art des Rechtsgeschäftes. Diese Geschäftsbedingungen
gelten als Rahmenvereinbarung somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart wurden. Sämtliche unserer privatrechtlichen Willenserklärungen sind auf Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen zu verstehen. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich und ausdrücklich ihrer Geltung
zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren
Geschäftsbedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
2. Widersprüchliche Vertragsbedingungen von Seiten des Kunden werden vom Unternehmen nicht anerkannt.
II Preise, Mengen, Gewichte
1. Angebote des Verkäufers sind für diesen nach Preis, Menge und Lieferzeit bis zur Annahme stets freibleibend und
unverbindlich. Sie stehen in jedem Fall unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung des Verkäufers. Die Angebote
gelten solange der Vorrat reicht. Alle Preisangebote werden auf der Grundlage der am Tag der Abgabe des
Angebots geltenden Referenzkurses der EZB bezüglich Euro zu US - Dollar erstellt. Sollte sich zwischen
Angebotsabgabe und Lieferung der Referenzkurs der EZB zwischen Euro und US - Dollar um mehr als 10%
verändern, ist das Unternehmen berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen.
2. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu
verstehen und sind ohne jeden Abzug. Sollten sich die Lohnkosten zwischen Vertragsabschluß und Lieferung
aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich
andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten, wie jene
für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung, etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise
entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Gilt nicht bei Verbrauchergeschäften.
3. Der Zusatz "circa" oder "etwa" bei der Mengenangabe berechtigt den Verkäufer bei der Lieferung um 10 % nach
oben oder unten abzuweichen.
4. Geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw.
Lieferverpflichtung gelten vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte
Abweichungen (z.B. Gewicht, qualitätsgleiche Muskelgruppe, etc.).
III Vertragsschluss, Lieferung, Lieferzeit, Gefahrübergang
1. Von diesen Geschäftsbedingungen oder anderen unserer schriftlichen Willenserklärungen abweichende mündliche
Zusagen, Nebenabreden und dergleichen, insbesondere solche, die von Verkäufern, Zustellern, etc. abgegeben
werden, sind für uns nicht verbindlich. Der Inhalt der von uns verwendeten Prospekte, Werbeankündigungen etc.
wird nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, daß darauf ausdrücklich Bezug genommen wurde.
2. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung/ Transport/ Versicherung/ Verpackung. Auf Wunsch
werden jedoch diese Leistung gegen gesonderte Zahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für
Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten, mindestens jedoch die am Auslieferungstag
geltenden oder üblichen Fracht - und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Auf Wunsch des
Kunden werden Lieferungen in seinem Namen und auf seine Rechnung versichert. Die Lieferfrist ist eingehalten,
wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Lager des
Unternehmens verlassen hat.
3. Jeder Auftrag bedarf zum Vertragsabschluß einer Auftragsbestätigung. Der Vertragsabschluß kommt auch mit
unserer Auslieferungsbestätigung oder Lieferung/ Übergeben der Waren zustande. Ihre Bestellung wird bei uns
umgehend bearbeitet und versandt. Wir versenden mit namhaften Transportdienstleistern, bei allen ist Ihre
Bestellung i.d. Regel innerhalb von 7 Werktagen beim Käufer. Ausnahmen sind Lieferungen ins Ausland. Eine
verbindliche Zusage kann jedoch nicht getroffen werden. Die Erfüllungsquote liegt bei ca. 97 Prozent.
4. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur
Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und
Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen bis zu einer
Woche zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist
vom Vertrag zurücktreten.
5. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen in zumutbarem Umfang berechtigt. Dies gilt insbesondere, wenn eine
bestimmte Sorte nicht am Markt verfügbar war. Durch Teillieferungen zusätzlich entstehende Versandkosten trägt
der Verkäufer. Teillieferungen werden nur mit Zustimmung des Käufers durchgeführt.
6. Die Zusammensetzung von Waren kann von den Angaben bei der Bestellung abweichen, wenn bestimmte Sorten
nicht lieferbar sind. Diese werden durch artgleiche und gleichwertige Sorten ersetzt und gelten vorweg als
genehmigt.
7. Der Käufer hat sicherzustellen, daß die Ware von ihm oder einem Beauftragten jederzeit entgegengenommen
werden kann, um dadurch einen möglichen Verderb der Ware auszuschließen. Hat der Kunde die Ware nicht wie
vereinbart angenommen (Annahmeverzug), sind wir berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür eine
Lagergebühr von 0,1% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zustellen oder
auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir
berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom
Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten. Handelt es sich um eine verderbliche Ware und ist
Gefahr in Verzug, sind wir bei Annahmeverzug berechtigt, die Ware ohne vorherige Androhung auf
Rechnung des säumigen Kunden selbst zu einem angemessenen Preis zu veräußern.
8. Unbeschadet der gesetzlichen Regelungen geht die Gefahr des zufälligen Unterganges oder der zufälligen
Verschlechterung auf den Käufer über, sobald die Ware von der/ dem Transport ausführende Person/ Unternehmen
übergeben worden ist - auch bei Lieferung frei Bestimmungsort.
IV Widerruf, Vertragsrücktritt
1. Sie sind als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB an Ihre Bestellung nicht mehr gebunden, wenn Sie binnen einer
Frist von 2 Wochen nach Erhalt der Ware widerrufen.
2. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei der Lieferung von Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit schnell
verderben, insbesondere Tiefkühlwaren. Ein Widerrufsrecht besteht des weiteren nicht für die Lieferung von
Waren, die nicht zur Rücksendung geeignet sind oder deren Verfallsdatum überschritten werden würde.
3. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und kann schriftlich (Fax oder E - Mail genügt) oder durch
Rücksendung der Ware auf unsere Gefahr erfolgen.
Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung an:
Ostrich Project Group
Alte Trift 20
16556 Borgsdorf
oder
per E-Mail: kundenservice@ostrich-group.com
oder
Faxnummer: 0 18 05 / 92 54 44 932 (12 Cent/ min)
4. Wir übernehmen die Kosten der Warenrücksendung, wenn Ihre Bestellung einen Betrag von 40,- € übersteigt. Bitte
frankieren Sie die Sendung ausreichend, um Strafporto zu vermeiden. Wir erstatten Ihnen den Portobetrag dann
umgehend zurück.
5. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand
zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten.
6. Neben den allgemeinen, gesetzlichen Bestimmungen sind wir auch bei Annahmeverzug (Pkt. III/ Abs.7) oder
anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen eines
Vertragspartners oder Abweisung eines Konkursantrages mangels kostendeckenden Vermögens, zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen
pauschalierten Schadenersatz von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen
Schadens zu begehren.
7. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er unberechtigt seine
Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf der Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages
zuzustimmen. Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in
der Höhe von 15% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.
8. Das Unternehmen kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Lieferung aufgrund von Betriebsstörungen aller Art,
sowohl bei dem Unternehmen als auch bei dem Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten oder Ereignissen
höherer Gewalt nicht fristgerecht möglich ist. Er ist jedoch verpflichtet, den Kunden darüber unverzüglich zu
informieren und ihm bereits geleistete Zahlungen zurückzuerstatten.
V Reklamation
1. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Lieferung zu prüfen und äußere Beschädigungen unmittelbar beim
Verkäufer anzuzeigen. Die Untersuchungspflicht erstreckt sich nicht nur auf die äußere Beschaffenheit der
Sendung, er ist ebenfalls gehalten die gelieferten Mengen und ihre Beschaffenheit zu überprüfen.
2. Mängelrügen sowie Gewichtsbeanstandungen müssen spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Eingang der Ware
erhoben werden.
3. Die Mängelrüge muss schriftlich, per Fax oder durch E - Mail erfolgen.
4. Jede Mängelrüge oder Gewichtsbeanstandung ist ausgeschlossen, wenn der Käufer die gelieferte Ware
weiterverarbeitet oder damit begonnen hat.
5. Nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß bemängelte Ware gilt als genehmigt.
VI Gewährleistung, Produkthaftung
1. Die Gewährleistung erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei wir berechtigt sind, im Falle eines
Mangels der Ware nach unserer Wahl innerhalb angemessener Frist nachzuliefern oder nachzubessern. Schlägt die
Nachbesserung endgültig fehl oder ist die nachgelieferte Ware ebenfalls mangelbehaftet, so können Sie Rückgabe
der Ware gegen Rückerstattung des vereinbarten Preises oder Herabsetzung des Kaufpreises verlangen.
Schadensersatzansprüche des Kunden, die auf Behebung des Mangels zielen, können erst geltend gemacht werden,
wenn wir mit der Erfüllung der Gewährleistungsansprüche in Verzug geraten sind.
2. Bei Beanstandungen aufgrund des Lebensmittelgesetzes sind die hier schriftlich aufgeführten Warenbezeichnungen
geltend. Bei Probenentnahmen sind dem Verkäufer unmittelbar Gegenproben binnen 24 Stunden zwecks
Weiterleitung an einen Lebensmittelchemiker nach Wahl des Verkäufers auszuhändigen.
3. Bei allen Lieferungen gewährleistet die OPG GmbH eine minimale Haltbarkeit (MHD = Mindest - Haltbarkeits -
Datum) von 6 Monaten, wenn nicht anders ausgezeichnet.
4. Bei allen Lieferungen gewährleistet die OPG GmbH 48 Stunden den gefrorenen Zustand der Ware vom Zeitpunkt
des Versandes. Bei Sendungen über ein Wochenende gewährleistet die OPG GmbH 96 Stunden den gefrorenen
Zustand der Ware.
5. Regressforderungen im Sinne des §12 Produkthaftungsgesetz sind ausgeschlossen, es sei denn, der
Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig
verschuldet worden ist. Des weiteren werden keine Regressansprüche bei Nichtlieferung, aufgrund von
marktbedingten Schwankungen oder unvorhersehbaren Vorfällen, von uns akzeptiert.
VII Zahlung, Verzugszinsen, Mahn - u. Inkassospesen
1. Alle Lieferungen erfolgen gegen Rechnung, sofern im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird.
Erstlieferungen an Kunden erfolgen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Ausgeschlossen sind Lieferungen
von Warenproben. Zahlungsbedingungen für diese sind verhandelbar oder erfolgen nach Ermessen des
Verkäufers per Rechnung, Vorauskasse oder Nachnahme.
2. Die Rechnungen des Verkäufers sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu bezahlen. Bei einer Zahlung
innerhalb von 3 Tagen ab Rechnungserhalt kann nach Vereinbarung ein Skonto i.H.v. 3 % gewährt werden, bei
Bezahlung innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungserhalt kann nach Vereinbarung ein Skonto i.H.v. 2 % gewährt
werden. Bei Bankeinzug wird das Kreditinstitut bei Vertragsabschluß mit der Abbuchung beauftragt. In der
Regel erfolgt die Abbuchung innerhalb von 14 Tagen. In diesem Fall wird eine Skontogewährung ausgeschlossen.
3. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers Zahlungen zunächst auf dessen
ältere Schulden anzurechnen. Er wird den Käufer über die Art der Verrechnung unterrichten. Sind bereits Kosten
entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt
auf die Hauptforderung zu verrechnen.
4. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer frei über den Betrag verfügen kann. Bei Scheck erst
dann, wenn der Rechnungsbetrag dem Konto des Verkäufers gutgeschrieben wurde.
5. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs - und Lieferungsverpflichtungen entbunden
und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw.
Sicherstellungen zu fordern oder ggf. nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Kunde die uns entstehenden Mahnspesen in Höhe von pauschal € 9,00 zzgl.
Porto pro erfolgter Mahnung sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro
Halbjahr einen Betrag von € 3,70 zu ersetzen. Darüber hinaus sind uns alle zur zweckentsprechenden
Rechtsverfolgung notwendigen Mahn - und Inkassospesen zu ersetzen, z.B. die eines Inkassoinstitutes, wobei
maximal die Vergütung gebührt, die sich aus der Verordnung des BMWA über Höchstsätze der Inkassoinstituten
gebührenden Vergütungen ergibt.
7. Der Kunde ist bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung
des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt. Gilt nicht bei
Verbrauchergeschäften.
8. Soweit der Kunde seine Zahlungsverpflichtung in Teilbeträgen abstattet, gilt als vereinbart, dass bei nicht
fristgerechter Bezahlung auch nur einer Rate sämtliche noch ausständigen Teilleistungen ohne weitere
Nachfristsetzung sofort fällig werden. Gilt auch bei Verbrauchergeschäften soweit wir unsere Leistung vollständig
erbracht haben, auch nur eine rückständige Teilleistung des Kunden mindestens sechs Wochen fällig ist und wenn
wir den Kunden unter Setzung einer Nachfrist von zumindest zwei Wochen unter Androhung des Terminsverlustes
gemahnt haben.
9. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die seine Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt
ist.
VIII Schadenersatz
1. Sämtliche Schadenersatzansprüche gegen uns sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen
von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
2. Die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen beträgt 3 Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen
Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann,
wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.
3. Pkt. VIII 1. Satz 1 gilt bei Verbrauchergeschäften nicht für Personenschäden und für Schäden an zur Bearbeitung
übernommenen Sachen.
IX Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung
1. Alle Waren und Sachen werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung unser Eigentum.
2. Bei Zurückforderung bzw. Zurücknahme der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Sache durch uns liegt nur dann
ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir - unbeschadet
weiterer Ansprüche - berechtigt, angefallene Transport - und Manipulationsspesen zu verrechnen.
3. Sofern der Erwerber die von uns gelieferten Waren oder Sachen vor Erfüllung sämtlicher unserer Forderungen
verarbeitet oder bearbeitet, erwirbt er dadurch nicht Eigentum daran. Wir erwerben Miteigentum an der dadurch
entstandenen neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Waren zu den anderen verarbeitenden
Waren im Zeitpunkt der Ver - oder Bearbeitung.
4. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren darf der Käufer weder verpfänden noch sicherungshalber
übereignen. Bei etwaigen Pfändungen oder sonstiger Inanspruchnahme durch dritte Personen ist der Käufer
verhalten, unser Eigentumsrecht geltend zu machen und uns unverzüglich zu verständigen.
5. Nur ein Unternehmer, zu dessen ordentlichen Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren
gehört, darf bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware verfügen.
6. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des
Verlustes oder der Verschlechterung.
7. Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns jetzt schon seine Forderungen gegenüber Dritten,
soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer
Forderungen zahlungshalber ab. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber in Verzug, so sind die bei ihm
eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne.
8. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.
X Erfüllungsort, Rechtswahl, Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.
2. Für diese Verkaufs - und Lieferbedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen Verkäufer und Käufer gilt
das Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN - Kaufrecht wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die
Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren deutsche, inländische Gerichtsbarkeit.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebende
Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich
zuständig. Dies gilt auch für Scheckansprüche ohne Rücksicht auf den Zahlungsort.
XI Datenschutz, Adressenänderung, Urheberrecht
1. Wir verwenden Ihre Bestandsdaten ausschließlich zur Abwicklung Ihrer Bestellung. Alle Kundendaten werden
unter Beachtung der einschlägigen Vorschriften der Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und des
Teledienstdatenschutzgesetzes (TDDSG) von uns gespeichert und verarbeitet.
2. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn - bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das
vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so
gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.
3. Sie haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung Ihrer gespeicherten
Daten. Bitte wenden Sie sich an info@ostrich-group.com oder senden Sie uns Ihr Verlangen per Post oder Fax.
4. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten einschließlich Ihrer Hausadresse und E - Mailadresse nicht ohne Ihre
ausdrückliche und jederzeit widerrufliche Einwilligung an Dritte weiter. Ausgenommen hiervon sind unsere
Dienstleistungspartner, die zur Bestellabwicklung die Übermittlung von Daten benötigen (z.B. das mit der
Lieferung beauftragte Versandunternehmen und das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut).
In diesen Fällen beschränkt sich der Umfang der übermittelten Daten jedoch nur auf das erforderliche Minimum.
5. Wir setzen technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um Ihre durch uns verwalteten Daten gegen
zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu
schützen.
6. Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen bleiben stets unser geistiges Eigentum, der Kunde
erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs - oder Verwertungsrechte.
XII Salvatorische Klausel
1. Sollten einzelne Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar
sein oder werden, so wird hiervon die Gültigkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.